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ETHIKER DIE TAGESZEITUNG - Freitag, 03. September 2010

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NABU kritisiert Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bienengift Clothianidin teilweise wieder zugelassen


Berlin

Foto: © Ethiker.com

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gestern die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, in denen das Bienengift Clothianidin enthalten ist, welches für das Bienen- Massensterben in Süddeutschland verantwortlich war, teilweise und mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Vier entsprechende Pflanzenschutzmittel dürfen wieder vertrieben werden und bei Rapssaatgut angewendet werden.

Das BVL begründete seine Entscheidung damit, dass beim Rapssaatgut das als Ursache des Bienensterbens festgestellte Ausbreiten des Wirkstoffs in die Umgebung verhindert wird. Mit der Auflage, dass das Pflanzenschutzmittel mit einem zusätzlichen Haftmittel ans Rapskorn gebunden werden muss, könne ein Abreiben des Pflanzenschutzmittels vom Saatgut vermieden werden. Das BVL will zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen auch Maissaatgut wieder mit entsprechenden Mitteln behandelt werden darf.

Diese Entscheidung wurde vom Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) heftig kritisiert: „Angesichts der zahlreichen Wissenslücken ist diese Entscheidung unverantwortlich. Wenn nun das Gift wieder ausgebracht werden darf, dürfte das nächste Massensterben nur eine Frage der Zeit sein“, warnte NABU- Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Keiner kenne die Zahl der vergifteten Wildinsekten und die Langzeitfolgen des Nervengiftes.

Bereits 2004 hatte der NABU das BVL aufgefordert, das Pflanzenschutzmittel und Nervengift Gaucho in Deutschland zu verbieten. Im Gegensatz zu Deutschland hatte Frankreich unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdachts auf dessen Giftwirkung umfangreiche Auflagen und Anwendungsverbote zum Schutz der Bienen verhängt.

„Wir fordern das BVL auf, den Schutz der Bienen und anderer Blütenbestäuber als elementare Grundlage für Landwirtschaft und Artenvielfalt deutlich sorgfältiger zu prüfen. Eine Bundesbehörde darf auch vor dem massiven Lobbydruck der Herstellerfirma nicht einknicken, sondern muss das Vorsorgeprinzip ernst nehmen“, forderte Miller.

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Webtipp: >> Analyse belegt Bienensterben durch Bayer- Pestizid

>> NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.

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