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ETHIKER DIE TAGESZEITUNG - Freitag, 03. September 2010

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Verwaltungsgericht Wiesbaden:

Vorratsdatenspeicherung ist “ungültig”

Wiesbaden

schaeubleAls erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die flächendeckende Aufzeichnung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung (sog. Vorratsdatenspeicherung) als unverhältnismäßig bezeichnet.

In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: “Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden [...] Der nach Art. 8 EMRK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist”.[1] …Weiterlesen »


Einjähriges Jubiläum der Freiheitsredner

Aufklärung über den Wert der Privatsphäre

Seit dem 07.05.2007, also inzwischen genau ein Jahr, gibt es die Freiheitsredner, ein Netzwerk Freiwilliger, welches ehrenamtliche Vorträge über den Wert der Privatsphäre anbietet.

Die RednerInnen und Redner können dazu von Schulen, Universitäten und Vereinen gebucht werden und informieren Interessierte in ihren Vorträgen über die Bedeutung überwachungsfreier Räume für uns und unsere Gesellschaft, die tatsächliche Größe der Bedrohung durch Kriminalität und darüber, wieviel Sicherheit Überwachungsmaßnahmen tätsächlich bewirken können. …Weiterlesen »


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