Wissenschaftlicher Beirat von Attac:
Erklärung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Begleitgesetz zum Lissabon- Vertrag
Frankfurt am Main
Die Bundestagsfraktionen sowie der Bund und die Länder beraten am heutigen Montag über das vom Bundesverfassungsgericht geforderte neue Begleitgesetz zum EU- Vertrag. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Mehrheit der Fraktionen nicht gewillt ist, die Mitspracherechte für Bundestag und Bundesrat ernsthaft zu stärken. So soll die Bundesregierung nicht rechtlich an die Stellungnahmen des Bundestages gebunden werden.
Der Wissenschaftliche Beirat des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac veröffentlichte gestern dazu eine Erklärung, in der zentrale Kriterien für ein künftiges Europagesetz benannt und eine breite öffentliche Debatte über die Inhalte des Begleitgesetzes gefordert werden. …Weiterlesen »









